Kinder- und Jugendschutz
beim SV Salamander Kornwestheim
Zahlreiche Kinder und Jugendliche nehmen täglich die vielseitigen Sportangebote des SV Salamander Kornwestheim 1894 e.V. wahr. Begleitet werden sie dabei von unseren ehrenamtlichen Trainern, Übungsleitern und Betreuern, die allesamt mit einem großen Maß an Engagement und Leidenschaft bei der Sache sind.
Wer mit Kindern arbeitet, der trägt Verantwortung. Wir möchten unseren jungen Mitgliedern ein sicheres Umfeld schaffen, in dem sie sich frei entfalten und sorglos ihrem Hobby nachgehen können. In Kooperation mit der Silberdistel e.V. erarbeitete der SVK eine Kinder- und Jugendschutzordnung. Wir sprechen uns deutlich gegen Gewalt - egal ob körperlicher, seelischer oder sexueller Natur – aus! Mit den erarbeiteten Präventionsmaßnahmen setzen wir uns aktiv für den Kinder- und Jugendschutz ein.
Kinder-und Jugendschutzordnung
In Kooperation mit der Silberdistel e.V. erarbeitete der SV Kornwestheim 1894 e.V. seine eigene Kinder- und Jugendschutzordnung. In dieser sind die verschiedenen Maßnahmen dokumentiert, durch die unser Sportverein sowohl in der Prävention als auch in der Begleitung von Fällen aktiv hilft, dargestellt. Die genauen Inhalte der Kinder- und Jugendschutzordnung werden im Folgenden genauer erläutert.
Ehrenkodex
Alle Mitarbeiter*innen des SV Kornwestheims, ehren- und hauptamtliche, die Kinder und Jugendliche betreuen, unterschreiben vor Beginn ihrer Tätigkeit den Ehrenkodex des Vereins. In diesem legt der Verein die Grundsätze seines Verhaltens gegenüber den Kindern und Jugendlichen fest. Durch die Unterschrift verpflichten die Mitarbeiter*innen sich dazu, den Ehrenkodex einzuhalten.
Informationsveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen möchte der Verein die Ehrenamtlichen über die Prävention, sowie den Umgang mit sexueller Gewalt im Sport aufklären. Dier letzte Informationsveranstaltung, durchgeführt von der Silberdistel e.V., fand am 07. April 2022 im FunSportZentrum statt. Rund 50 Trainerinnen und Trainer wurden dort für den Umgang mit der Krisensituation sensibilisiert.
Polizeiliches Führungszeugnis
Von allen Mitarbeitern des Vereins, welche hauptberuflich, freiberuflich, im Rahmen eines Minijobs oder auf Übungsleiter-Pauschale mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorgelegt werden.
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in Situationen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an die aufgrund von Dauer, Intensität und Art ihres Kontaktes besondere Anforderungen gestellt werden, müssen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Ohne diese Prüfung sowie für jeden, dessen erweitertes Führungszeugnis einschlägige Eintragungen (§ 72a Abs. 1 SGB VIII) enthält, ist ein kinderbezogener Einsatz für den Verein ausgeschlossen.
Schutzbeauftragte
Als Anlaufstelle innerhalb des Vereins wurde Denise David-Reinbold zur Schutzbeauftragten für Kinder und Jugendlichen ernannt. Unter der E-Mailadresse
Ihre Ansprechpartnerin
Denise David-Reinbold